Das war der Volksgerichtshof

Nachdem im Reichstagsbrandprozess vor dem Reichsgericht der mutmaßliche Täter Marinus van der Lubbe zwar zum Tode verurteilt, drei mitangeklagte Funktionäre der Kommunistischen Partei aber freigesprochen worden waren, beschloss Adolf Hitler, politische Straftaten der unabhängigen Justiz zu entziehen, und ordnete die Bildung des von ihm so benannten „Volksgerichtshof“ an. Diese erfolgte durch Artikel III des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24. April 1934, das am 2. Mai des Jahres in Kraft trat (RGBl. I 1934, S. 341). Am 24. April 1934 fand in der Prinz-Heinrich-Straße eine Versammlung hochrangiger Persönlichkeiten und NS-Funktionäre statt; auf dieser proklamierte NS-Justizminister Franz Gürtner den Volksgerichtshof für eröffnet. Der Volksgerichtshof wurde zunächst als Sondergericht eingerichtet, welches am 1. August 1934 in Berlin die Arbeit aufnahm. Mit Gesetz vom 18. April 1936 (RGBl. I 1936, S. 369[3]) wurde der Volksgerichtshof in ein so genanntes ordentliches Gericht umgewandelt.

Zuständigkeit und Verfahren.

Seine Aufgabe war zunächst die Aburteilung von Hochverrat und Landesverrat und wurde später auf weitere Strafvorschriften ausgeweitet. Spruchkörper des Gerichts waren bis zu sechs Senate. Ein Senat setzte sich aus zwei Berufsrichtern und drei sogenannten Volksrichtern, in der Regel Parteifunktionären, Offizieren oder hohen Beamten, zusammen. Die Richter wurden von Adolf Hitler ernannt. Als Richter wurde nur berufen, wer als zuverlässig im nationalsozialistischen Sinne galt.

Organisation und Gerichtsverfahren waren – unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze – auf kurze Prozesseausgerichtet. Gegen die Entscheidung des Volksgerichtshofes war kein Rechtsmittel zulässig (Art. III § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 24. April 1934, s. o.).

Eine freie Wahl des Verteidigers bestand nicht. Der Angeklagte musste sich die Person des Verteidigers vom Vorsitzenden des Senats genehmigen lassen (Art. IV § 3 des Gesetzes vom 24. April 1934). Verteidiger und Angeklagter erhielten oft erst einen Tag oder gar wenige Stunden vor der Hauptverhandlung Kenntnis von den Anklagevorwürfen. Beide kannten einander bis dahin oft nicht oder konnten keinen Kontakt zueinander aufnehmen.

Der Verurteilte erhielt in Hoch- und Landesverratssachen keine Abschrift des Urteils. Er durfte lediglich unter Aufsicht eines Justizbeamten Einsicht nehmen.

Der Volksgerichtshof tagte zunächst im Preußischen Landtag in der Prinz-Albrecht-Straße 5 (heute Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchnerstraße 5). Der Volksgerichtshof zog 1935 zur Bellevuestraße 15 in das Königliche Wilhelms-Gymnasium nahe dem Potsdamer Platz um. Einige Prozesse wurden im Kammergericht in Berlin-Schöneberg geführt. Hier fand auch der Schauprozess am 8. August 1944 gegen Unterstützer des Attentats vom 20. Juli 1944 statt. Auf Hitlers Befehl hin wurde dieser Prozess gefilmt.

 Daneben, zunehmend mit fortschreitendem Kriege, urteilte der Volksgerichtshof in verschiedenen Städten des Deutschen Reiches – weniger, um es dem Gerichtspräsidenten Roland Freisler zu ermöglichen, seine Urteile in besonderer Weise vor der jeweils sorgfältig ausgewählten und in großer Anzahl hergestellten Öffentlichkeit zu verkünden, sondern aus ganz „praktischen“ Erwägungen: Die Zahl der anhängigen Verfahren, häufig gegen eine Mehrzahl von – fast ausnahmslos inhaftierten – Angeklagten gerichtet, nahm enorm zu. Der Transport der in aller Regel tatort- und wohnsitznah (beispielsweise in Konzentrationslagern) einsitzenden Häftlinge zum Gerichtsort war unerwünscht und hätte vor allem den Volksgerichtshof ebenso logistisch überfordert wie derjenige der ebenso in aller Regel ortsnah wohnhaften ehrenamtlichen Richter. Aus diesem Grunde sprach der Volksgerichtshof insgesamt, und nicht nur der 1. Senat unter Freislers Vorsitz, zunehmend im Umherziehen „Recht“.

Das war der Volksgerichtshof

Gründung, Urteile, Hintergründe und Berichte 

Eröffnung des Volksgerichtshofs im Gebäude des Preußischen Landtags in Berlin am 1. Juli 1934 durch Reichsjustizminister Franz Gürtner (am Rednerpult links). Geschäftsführender Präsident Fritz Rehn und Vizepräsident Wilhelm Bruner auf der Empore

Dienstbrief des Oberreichsanwaltesbeim Volksgerichtshof

Prozesse (im Gerichtssaal des Berliner Kammergerichts) nach dem Attentat vom 20. Juli 1944

Der Volksgerichtshof nach dem 20. Juli 1944

 

Das war der Volksgerichtshof

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