das während des Bestehens der Deutschen Demokratischen Republik (1949-1990) neu entwickelte und bereits bestehende, im Rahmen der marxistisch-leninistischen Rechtstheorie ausgelegte und angewendete Recht.
Verfassungsrecht: Die Fundamente der DDR wurden frühzeitig gelegt. Schon 1945 wurde der gesamte Grundbesitz über 100 ha enteignet und an Landarbeiter und andere „Neubauern” verteilt. Das hiermit letztlich verfolgte Ziel war die Schaffung einer „sozialistischen Landwirtschaft”. Im gewerblichen Bereich wurden zunächst die Unternehmen von (vermeintlichen und tatsächlichen) Kriegsverbrechern und Naziführern, dann auch ganze Wirtschaftszweige von den Banken und Versicherungen bis zu den Apotheken enteignet und zum „Volkseigentum” erklärt. Damit war sowohl in politischer als auch ökonomischer Hinsicht früh ein sozialistisches System angestrebt worden.
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In ca. 600 alphabetisch geordneten Stichwörtern erfahren sie mehr über Mietrecht, Nachbarschaftsrecht, Nutzung von AWG-Wohnungen, Hilfe beim Eigenheimbau und vielen mehr zum Wohn-und Mietrecht in der DDR
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Verlag: Berlin: Staatsverlag der DDR,, 1988
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